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Aktuell

Zahlungstermine bei der Stadtkasse

So weit der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Beträge in den nächsten Tagen abgebucht.

 

Nach der Abgabenordnung muss die Stadtkasse für nicht rechzeitig bezahlte Steuern Säumniszuschläge berechnen. Die Zuschläge betragen 1 % je angefangenen Monat des auf volle 50 € abgerundeten fälligen Steuerbetrags.

 

Für die „Rechzeitigkeit“ ist der Geldeingang bei der Stadtkasse maßgebend, nicht der Zahlungsauftrag z.B. bei der Bank.

      Wir bitten, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmenden Steuerpflichtigen um entsprechende Beachtung.

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