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komm.on.line GmbH AktuellZahlungstermine bei der Stadtkasse
So weit der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die fälligen Beträge in den nächsten Tagen abgebucht. Nach der Abgabenordnung muss die Stadtkasse für nicht rechzeitig bezahlte Steuern Säumniszuschläge berechnen. Die Zuschläge betragen 1 % je angefangenen Monat des auf volle 50 € abgerundeten fälligen Steuerbetrags.
Für die „Rechzeitigkeit“ ist der Geldeingang bei der Stadtkasse maßgebend, nicht der Zahlungsauftrag z.B. bei der Bank.
Wir bitten, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmenden Steuerpflichtigen um entsprechende Beachtung.
HinweisDie Inhalte werden von der Stadt Markgröningen gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadt Markgröningen wenden. KontaktStadt Markgröningen Stadt Markgröningen | Marktplatz 1 | 71706 Markgröningen | Fon: +49 (0) 7145 / 130 | Fax: +49 (0) 7145 / 13131 | E-Mail schreiben
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